Abschlussarbeiten
- Gestaltungsberatung vor Erstellung des Jahresabschlusses
- Erstellung Ihres Jahresabschlusses nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, aufgrund der von uns oder Ihnen erstellten Buchführung
- Prüfung Ihres Jahresabschlusses (freiwillige Prüfungen, Pflichtprüfungen)
- Abwägung und Erörterung bilanzpolitischer Notwendigkeiten
- Erstellung der für Sie obligatorischen Steuererklärungen für Privatpersonen, Einzelunternehmen, Personenhandelsgesellschaften sowie Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, etc.)
Selbstverständlich haben wir auch gute Verbindungen und Kooperationen zu
Leistungsträgern angrenzender Dienstleistungen und Rechtsgebiete.
Bitte sprechen Sie uns gerne dazu an!